top of page
Ärztliche Verordnung zur Atemtherapie
Immer für Sie da
Wenn Sie bei Krankheit oder Unfall atemtherapeutisch begleitet werden möchten, besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt. Mit der ärztlichen Verordnung, sollten normalerweise alle Leistungen von den gesetzlich anerkannten Krankenkassen (Zusatzversicherung) übernommen werden. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab.
bottom of page